Hundeführerschein

Was ist ein Hundeführerschein?


Ein Hundeführerschein ist ein Nachweis für Hundehalter, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten. Der Hundeführerschein beinhaltet wenigstens eine praktische Prüfung (Gehorsamkeitsprüfung), bei der der Halter beweisen muss, dass der Hund auf dessen Kommando hört. Weiters kann ein theoretischer Test abgelegt werden, in welchem man seine Kenntnisse in Sachen Hundehaltung, Hundeerziehung und Hundeverhalten anwenden muss. Mit Hilfe des Hundeführerscheins soll bescheinigt werden, dass der Hund weder Tier noch Mensch gefährdet und auf seinen Besitzer hört.

Der Hundeführerschein wird mittlerweile als eine Art Oberbegriff für verschiedenste Prüfungen von Hundebesitzern und ihren Hunden verwendet.

Möchte man in Deutschland einen Hundeführerschein machen, so geschieht dies nach den Richtlinien des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) oder nach denen des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV). Weiterhin gibt es auch landesspezifische Hundeführerscheine wie etwa den HSAG-Hundeführerschein, welcher in Hamburg und Schleswig-Holstein Anwendung findet oder der Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell.


Macht man in Hamburg eine Gehorsamkeitsprüfung und besteht diese, so ist man von der Pflicht befreit, seinen Hund in der Öffentlichkeit anzuleinen. In Schleswig-Holstein ist die Gehorsamkeitsprüfung notwendig, wenn man einen als gefährlich eingestuften Hund halten will. Da keine bundeseinheitlichen Regelungen für den Hundeführerschein gelten, ist die Anerkennung des Hundeführerscheins von den jeweils lokalen Behörden abhängig.

Seit dem 1. September 2008 ist in der Schweiz der Hundeführerschein Pflicht für alle neu angeschafften Hunde und seit 2010 müssen Hundehalter in Spe den Hundeführerschein vor dem Kauf eines Vierbeiners absolvieren.

Bei den französischen Nachbarn ist seit 2007 der Hundeführerschein Pflicht für die Halter von Kampfhunden oder Wachhunden.

In Wien versucht man mit einem Jahr Hundesteuerbefreiung viele Menschen zum Ablegen eines Hundeführerscheins zu bewegen. Diese Regelung ist seit 2006 in Kraft. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden müssen seit dem 1. Juli 2010 einen Hundeführerschein vorweisen bzw. ablegen.

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