Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

BVerwG , Urteile vom 20.08.2003 - BVerwG 6 CN 2.02, 6 CN 3.02, 6 CN 4.02, 6 CN 5.02 -

Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund von Normenkontrollanträgen mehrerer in Brandenburg ansässiger Hundehalter die Verordnung des Landes Brandenburg über das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 insoweit für ungültig erachtet, als sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung in den Urteilen vom 3. Juli und 18. Dezember 2002 zu den entsprechenden Verordnungen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein fortgeführt. Das in erster Instanz zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte mit Urteil vom 26. Juni 2002 die Normenkontrollanträge der brandenburgischen Hundehalter im Wesentlichen abgewiesen. Soweit die angegriffene Verordnung vom 25. Juli 2000 solche Hunde als (individuell) gefährlich kennzeichnet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft aufweisen, blieben die Normenkontrollanträge der Hundehalter auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

BVerwG , Urteile vom 20.08.2003 - BVerwG 6 CN 2.02, 6 CN 3.02, 6 CN 4.02, 6 CN 5.02 -

Gewonnen haben:
ein Rottweiler und zwei AmStaffs (Kläger ist ein Tierarzt) 6cn2-u.pdf  (Dateigröße 101.355 Bytes)
ein "Pinscher-Alano-Cane Corso-Mischling" (oder doch was anders?)  6cn3-u.pdf
(Dateigröße 110.380 Bytes)
ein Staffbull 6cn4-u.pdf  (Dateigröße 105.490  Bytes)
ein Bullterrier-Dackel-Mischling  6cn5-u.pdf  (Dateigröße 105.555 Bytes)

... und natürlich alle anderen Hunde, die aufgrund ihrer Rasse diskriminiert wurden. Gewonnen hat außerdem die Gerechtigkeit...

Entscheidungsversand BVerwG <eversand@bverwg.bund.de> Mon, 27 Oct 2003 13:22:39 +0100
entsprechend Ihrer Anforderung vom 27. August 2003 übersende ich Ihnen anliegend die vier Entscheidungen BVerwG 6 CN 2 - 5.02 sowie dazugehörige Kostenrechnung.